Verbesserungen bei Insolvenzverfahren kommen

Manuela Auer Bild: (c) Alexandra Serra

Vorschläge der SPÖ finden Zustimmung im Sozialausschuss

Im Sozialpolitischen Ausschuss wurde ein Antrag der SPÖ zur Verbesserung bei Insolvenzverfahren diskutiert. Konkret wurden dabei zwei Forderungen der Sozialdemokrat:innen angenommen: Der Familienbonus soll nicht mehr pfändbar sein, zudem soll die Armutsgefährdungsschwelle höher angesetzt werden, damit den Betroffenen mehr übrigbleibt.

Zahl der Privatinsolvenzen steigt

Im Vorjahr wurden in Vorarlberg 324 Privatinsolvenzen angemeldet. Prognosen gehen davon aus, dass diese Zahl heuer jedoch steigen könnte. Die Inflation verschärft das Problem. Zu den häufigsten Gründen für Überschuldung zählen dabei Arbeitslosigkeit und generelle Verschlechterungen bei der Einkommenssituation. Alleinstehende sind am stärksten gefährdet, Privatkonkurs anmelden zu müssen. Die SPÖ möchte daher, dass Insolvenzverfahren an die derzeitigen gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Personen mit kleinem Einkommen entlasten

Aufgrund der Preissteigerungen sind die Betroffenen immer häufiger nicht mehr imstande, die im Zuge des Verfahrens vereinbarten Raten zu bezahlen, ohne erneut Schulden anzuhäufen. Gerade Einkommensschwache geraten hierbei oft in einen Teufelskreis. Zudem werden Unterstützungsleistungen, die eigentlich eine finanzielle Schieflage auffangen sollten, derzeit noch immer zum pfändbaren Einkommen gezählt. Den Betroffenen bleibt so oftmals nur das Existenzminimum zum Leben. Darum ist es für die SPÖ wichtig, dass der Landtag sich dafür ausspricht, dass der Familienbonus nicht mehr gepfändet werden darf und das Existenzminimum angehoben werden soll.

Diese beiden Punkte fanden in der heutigen Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses Zustimmung und werden in der kommenden Landtagsitzung beschlossen. Die Landesregierung wird dadurch damit beauftragt, sich gegenüber der Bundesregierung für die entsprechenden Verbesserungen einzusetzen.