Auer: Privatinsolvenz darf nicht zur Armutsfalle werden
Die aktuelle Teuerung bedroht die Existenz von immer mehr Menschen. Dieses Bild spiegelt sich auch in der Zahl der Privatinsolvenzen wider. Zu den häufigsten Gründen für Überschuldung zählen dabei Arbeitslosigkeit und generelle Verschlechterungen bei der Einkommenssituation. Alleinstehende sind am stärksten gefährdet, Privatkonkurs anmelden zu müssen. Die Sozialdemokraten orten hier eine soziale Ungerechtigkeit und fordern deshalb in einem Antrag, Insolvenzverfahren an die derzeitigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
Privatinsolvenz belastet Einkommensschwache
2021 wurden in Vorarlberg 324 Privatinsolvenzen angemeldet. Prognosen gehen, davon aus, dass die Zahl der Privatkonkurse jedoch aufgrund der Teuerung deutlich zunehmen wird. Personen, die in Österreich eine Privatinsolvenz anstreben, müssen dazu eine ausgeglichene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorlegen können. Aufgrund der Preissteigerungen sind die Betroffenen jedoch häufig nicht mehr imstande, die im Zuge des Verfahrens vereinbarten Raten zu bezahlen, ohne erneut Schulden anzuhäufen. Für Landtagsabgeordnete Manuela Auer zielt die derzeitige Regelung bei Privatinsolvenzen damit an der Realität vorbei: „Die Berechnung der pfändbaren Einkommensteile ist gerade für Einkommensschwache nicht gerecht geregelt. Denn bei der Berechnung des Einkommens fließen auch staatliche Zuschüsse wie etwa der Familienbonus mit ein.“ Dadurch, dass auch Unterstützungsleistungen, die eigentlich eine finanzielle Schieflage auffangen sollten, zum pfändbaren Einkommen gezählt werden, bleibe am Ende für viele Betroffene kaum mehr als das Existenzminimum übrig, kritisiert die SPÖ-Sozialsprecherin.
Anhebung des Existenzminimums
„Damit Menschen durch eine Privatinsolvenz nicht in ihrer Existenz bedroht werden und letztlich sogar in die Armut abrutschen, muss eine sozial gerechte Lösung gefunden werden“, fordert die SPÖ-Landtagsabgeordnete. Dabei sei es vor allem zwingend nötig, dass Entlastungszahlungen zukünftig von der Pfändung ausgenommen werden. Zudem müsse das Existenzminimum auf die Armutsgefährdungsschwelle von 1371 Euro angehoben werden, so Auer weiter. „Eine Privatinsolvenz darf nicht zur Armutsfalle werden“, mahnt die Landtagsabgeordnete.