Jetzt in die Bildung unserer Kinder investieren

Andreas Kollross Bild: (c) SPÖ Vorarlberg

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung muss gesichert werden

Die Situation in der Kinderbetreuung in Vorarlberg ist angespannt, und das nicht erst seit Corona. Fehlendes Personal, zu wenig Betreuungsplätze und unterschiedliche Tarifsysteme in den 96 Gemeinden im Land – etliche Baustellen haben sich im Bereich der Elementarpädagogik über die Jahre aufgetan. Und auch das neu überarbeitete Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz trägt hierbei nicht zu einer Verbesserung bei, wurde darin
nicht einmal der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geregelt. Geht es nach den Sozialdemokrat:innen, dann soll sich das jedoch schleunigst ändern.

Der sozialdemokratische Gemeindevertreterverband (GVV) hat dazu ein Positionspapier erarbeitet, wie der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bundesweit in fünf Schritten umgesetzt werden kann. Unterstützt werden diese Forderungen von der Stv.-Klubobfrau der SPÖ Vorarlberg Manuela Auer, die schon seit langem eine Neuausrichtung im Bereich der Kinderbetreuung vorschlägt: „Kinderbetreuungsstätten sind nicht nur einfach Aufbewahrungsorte, sondern in Wahrheit die ersten grundsteinlegenden Bildungseinrichtungen. Hier werden wichtige soziale Fähigkeiten erlernt. Und so wie ein Recht auf Schule, haben Kinder auch ein Recht darauf, Teil dieses elementaren Bildungssystems zu sein.“ Auch der Bürgermeister der Gemeinde Hard Martin Staudinger sowie Nationalratsabgeordneter Andreas Kollross sind sich einig: Investitionen in die Kinderbetreuung sind wesentlich für mehr Chancengleichheit und damit eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Leistbare Kinderbetreuung und Planungssicherheit für die Zukunft: Land Vorarlberg in der Pflicht

Angesichts der enormen Teuerungen und dem damit verbundenen höheren finanziellen Druck, der auf Familien lastet, sieht die SPÖ-Familiensprecherin Manuela Auer jetzt den richtigen Zeitpunkt, um das Kinderbetreuungssystem in Vorarlberg zu überdenken: „In keinem anderen Bundesland ist Kinderbetreuung so teuer wie in Vorarlberg. Das Land muss endlich handeln, damit hier konstruktive Lösungen geschaffen werden. Kinderbetreuung in Vorarlberg muss wieder leistbar sein. Der Status Quo ist dabei keine Option. Das Betreuungssystem krankt an allen Ecken und Enden: zu wenig Personal, Wartelisten für Betreuungsplätze, kaum ausreichend Räumlichkeiten. Und das neue Kinderbildungsgesetz des Landes trägt absolut nichts dazu bei, um die Situation zu verbessern. Kein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, kein einheitliches Tarifsystem – hier wird nicht an Familien gedacht.“

Bürgermeister Martin Staudinger sieht neben der finanziellen Entlastung, vor allem den Ausbau des Betreuungsangebotes als größte Notwendigkeit: „Familien brauchen Planungssicherheit. Als Bürgermeister von Hard ist mir wie auch allen Fraktionen in Hard daher die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kinderbetreuung ein klares Ziel. Das gilt sowohl für die Anzahl, als auch die Qualität und die Leistbarkeit. Die Umsetzung dieses Bekenntnisses stellt uns Gemeinden vor große Herausforderungen: Das betrifft zum einen die bauliche Seite, den Ausbau von Standorten, Gebäuden, in Zeiten, in denen Grundstücke und Baukosten sehr teuer sind. Das betrifft aber vor allem, schon jetzt, die personellen Ressourcen. Schon derzeit ist es kaum möglich, das nötige qualifizierte Fachpersonal zu bekommen, um die derzeitigen Bedürfnisse zu erfüllen. Als Gemeinde versuchen wir zu überlegen, wie wir ein attraktiver Arbeitgeber sein können. Was natürlich gesamthaft nicht zielführend ist, ist anderen Gemeinden ihre Mitarbeiter:innen wegzunehmen. So lösen wir nicht das Problem, dass einfach zu wenig Kinderbetreuerinnen am Arbeitsmarkt sind. Das beginnt schon bei der Ausbildung, wo sich viel zu wenige Absolventinnen für diesen Beruf wirklich entscheiden. Das betrifft aber auch die Leistbarkeit für die Familien und für die Gemeinden. Wir wollen die Tarife so gering wie möglich halten, damit die Eltern „nicht umsonst“ arbeiten gehen. Gleichzeitig stellt es die Gemeinden vor große finanzielle Belastungen, die jährlich mehr werden. Daher braucht es ein Paket, das Gemeinden beim Ausbau und beim Betreiben der Kinderbetreuung mehr unterstützt. Um die nötigen Ausbauten zu finanzieren, um das nötige qualifizierte Personal angemessen attraktiv bezahlen zu können, und um die Gebühren für die Eltern minimal zu halten.

Den vorliegenden Stufen-Plan zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung begrüßen Auer und Staudinger sehr. Sie sehen darin einen wichtigen Vorschlag, der von den Gemeinden auch gut umgesetzt werden kann.

Sozialdemokratische Gemeindevertreter:innen fordern schrittweise Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung in fünf Schritten

„Viel zu lange schon wird über den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung diskutiert. Es ist Zeit, diesen endlich umzusetzen. Als sozialdemokratische Kommunalpolitiker:innen haben wir deshalb einen Stufenplan ausgearbeitet, wie der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Es liegt an der Bundesregierung, den Rechtsanspruch in die Tat umzusetzen. Die Umsetzung hängt ausschließlich vom politischen Willen und der Einsicht ab, dass Krabbelgruppen und Kindergärten die ersten Bildungseinrichtungen sind und unsere Kinder ein Recht auf Bildung haben. Im 21. Jahrhundert ist es traurig, darüber überhaupt
diskutieren zu müssen“, findet auch der Bundesvorsitzende des GVV und Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinde Trumau Abg. z. NR Andreas Kollross deutliche Worte und präsentiert die fünf Schritte des Positionspapieres.

1. Schritt: Evaluierung der fehlenden Kindergartenplätze
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Sommer 2022 zu evaluieren, wie viele Kindergartenplätze derzeit in Österreich in jeder der 2.095 Kommunen fehlen.

2. Schritt: Budgetäre Mittel für den Ausbau der Einrichtungen sicherstellen
Für die Budgetjahre 2023 und 2024 soll die Bundesregierung die finanziellen Mittel in Höhe von mindestens je 1 Milliarde Euro zur Verfügung stellen, damit die Einrichtungen für fehlende Kinderbetreuungsplätze in den Städten und Gemeinden gebaut werden können.

3. Schritt: Ausbildungsoffensive im Bereich der Elementarpädagogik ab September 2022
Die Corona-Pandemie hat sichtbar gemacht, wie schwierig der Arbeitsalltag für Elementarpädagog:innen ist. Wie im Pflegebereich sind viele ausgebrannt und wechseln mitunter sogar den Job. Das führt dazu, dass es immer wieder zu einem Mangel an Elementarpädagog:innen in kommt. Auf zu viele Kinder kommen somit zu wenige Elementarpädagog:innen. Aufgrund der schwierigen Arbeitsbedingungen treten viele ausgebildete Elementarpädagog:innen ihren Job auch gar nicht erst an. „Uns ist klar, dass der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung mit der Ausbildung zusätzlicher Elementarpädagog:innen einhergehen muss. Deswegen sieht unser Vorschlag eine Ausbildungsoffensive ab September 2022 vor“, so Kollross. Derzeit gibt es in Österreich rund
42.000 Elementarpädagog:innen. Laut einer Umfrage des ÖGB herrscht bereits jetzt einen Mangel.

4. Schritt: Gemeindekooperationen forcieren
In vielen dünn besiedelten und strukturschwachen Gemeinden wird bereits jetzt in Gemeindekooperationen gearbeitet. Diese Kooperationen sollen beibehalten und ausgebaut werden. Unter Rücksichtnahme auf den Rechtsanspruch muss es auch möglich sein, Kinder in benachbarten Kommunen unterzubringen, wenn dies logistisch erforderlich ist.

5. Schritt: Jährlich mind. 1,7 Milliarden für Kinderbetreuung im Bundesbudget verankern
Ab 2025 soll die Regierung jährlich fix verankert die budgetären Mittel zur Verfügung stellen, damit der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden kann. „Hier schließen wir uns als sozialdemokratische Gemeindevertreter:innen einer Forderung der Industriellenvereinigung an, finanziellen Mittel für die Kinderbetreuung um 1,7 Milliarden pro Jahr aufzustocken“, so Kollross. Die geforderte Summe von 1,7 Milliarden deckt sich mit der Berechnung in einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach der der Ausbau der Kinderbetreuung nach den VIF-Kriterien rund 1,6 Milliarden kosten würde. Wichtig dabei ist, dass diese Summe nicht als bloße Anschubfinanzierung betrachtet werden kann, sondern fixer budgetärer Bestandteil des Bundesbudgets bleiben muss, der jährlich valorisiert den Städten und Gemeinden für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bereitgestellt wird.