SPÖ: Direkte Demokratie darf nicht geschwächt werden

Manuela Auer Bild: (c) Alexandra Serra

Volksabstimmungen auf Gemeindeebene müssen auch gegen den Willen der Gemeindevertretung möglich sein

Zum Wesen einer Demokratie zählen das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Möglichkeit, sich direkt an politischen Prozessen zu beteiligen. Ein wichtiges Instrument dieser gelebten direkten Demokratie ist die Volksabstimmung. Bürgerinnen und Bürgern soll es damit eigentlich auf Gemeinde, – Landes- und Bundesebene ermöglicht werden, eine direkte politische Entscheidung herbeizuführen. Allerdings wurde das Recht auf eine Volksabstimmung auf Gemeindeebene jüngst stark eingeschränkt, da Volksabstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs gekippt wurden. In den Augen der SPÖ Vorarlberg eine Fehlentscheidung und Schwächung der Direkten Demokratie.

Für eine Volksabstimmung über Volksabstimmungen

Daher bringen die Sozialdemokraten einen Antrag zur Volksabstimmung über das bürgerliche Volksabstimmungsrecht ein. Konkret schlagen sie darin vor, dass es eine Volksabstimmung darüber geben soll, ob sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung für die Verankerung des Volksabstimmungsrechts auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene einsetzen soll. „Das bürgerliche Volksabstimmungsrecht muss auf Gemeinde- und Landes-, aber auch Bundesebene eingeführt und verfassungsrechtlich abgesichert werden. Es muss den Vorarlberger Bürgerinnen und Bürgern wieder möglich sein, selbständig eine Volksabstimmung in ihrer Gemeinde in die Wege zu leiten, auch gegen den Willen der Gemeindevertretung. Wir müssen dieses politische Mitspracherecht auf Kommunalebene wiederherstellen“, unterstreicht die SPÖ-Landtagsabgeordnete Manuela Auer die wichtige Rolle des Volksabstimmungsrechts.