Die schwarz-grüne Regierung hat ein Budget zum Beschluss vorgelegt, das auf falschen Zahlen beruht. Das Budget ist damit nicht nur falsch, sondern sogar verfassungswidrig. Das hat ein unabhängiges Rechtsgutachten jetzt bestätigt. Finanzminister Blümel hat nun Änderungen im Budget angekündigt.
ÖVP-Finanzminister Blümel hat Budgetzahlen vorgelegt, die er selbst als überholt ansieht. Wir haben von Anfang an betont, dass ein Budget mit veralteten Zahlen inakzeptabel ist. Trotzdem hat sich Blümel lange geweigert, sein Budget zu aktualisieren. Erst heute, nachdem wir ein Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, vorgelegt haben, das zeigt, dass das Blümel-Budget nicht nur falsch, sondern auch verfassungswidrig ist, hat der ÖVP-Finanzminister nun doch Änderungen seines Budgets angekündigt.

Pamela Rendi-Wagner: „Schuldeingeständnis Blümels“
Für unsere Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner ist die heutige Ankündigung Blümels, die erst auf massiven Druck der SPÖ zustande kam, ein „Offenbarungseid und Schuldeingeständnis“. Unser stv. Klubchef Jörg Leichtfried betonte, „dass der ÖVP-Finanzminister mehr als zwei Monate lang versucht hat, das Parlament und die Öffentlichkeit mit wissentlich falschen Budgetzahlen hinters Licht zu führen“. Klar ist: Wir werden uns die angekündigten Abänderungsanträge zum Budget sehr genau ansehen und bewerten, ob sie ausreichen.
Verfassungskonformität herstellen und Corona-Hilfen sicherstellen!
Unser stv. Klubchef Jörg Leichtfried sowie Finanz- und Budgetsprecher Jan Krainer, die das Rechtsgutachten heute präsentiert haben, warnten davor, dass ein verfassungswidriges Budget weitreichende Folgen hätte. Das Budget in der von Blümel ursprünglich vorgelegten Form dürfe so nicht beschlossen werden, da sonst die für die Corona-Hilfsmaßnahmen nötigen Mittel ohne ausreichende rechtliche Grundlagen dastehen, betonten Leichtfried und Krainer.

Bis jetzt ist bekanntlich nur ein verschwindend kleiner Teil der von der Regierung angekündigten Hilfsgelder geflossen. Als SPÖ drängen wir auf rasche und echte Hilfe und geben der Regierung mit dem Rechtsgutachten die Möglichkeit, die Verfassungskonformität des Budgets herzustellen und damit auch die Corona-Hilfen sicherzustellen! „Uns geht es darum, mitzuhelfen, dass die Zahlungen endlich fließen und dass die nötigen Mittel bei den UnternehmerInnen und Betroffenen ankommen“, erklärte Jörg Leichtfried.
Hilfen müssen bei den Menschen ankommen!
Jan Krainer betonte, dass die SPÖ von Anfang an auf eine Reparatur des Blümel-Budgets gedrängt hat, um sicherzustellen, dass die Hilfsgelder bei den Menschen und den Betrieben ankommen. Ein verfassungswidriges Budget steht dem entgegen. „Wir haben das Ergebnis des Rechtsgutachtens heute präsentiert, so dass die Regierung genug Zeit hat, das Budget zu reparieren. Uns ist wichtig, dass die Corona-Hilfen endlich ankommen“, sagte Krainer.
Blümel-Budget verstößt gegen Budgetwahrheit und Budgetklarheit
Das von der SPÖ in Auftrag gegebene Gutachten listet mehrere Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Blümel-Budgets auf:
- Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Budgetwahrheit: Nur mit richtigen Zahlen kann ein ordentliches Budget erstellt werden. Das Blümel-Budget beruht aber auf Berechnungen, die vom Finanzministerium vor Ausbruch der Coronakrise erstellt wurden. So rechnet Blümel in seinem Budget nach wie vor mit 81 Mrd. Euro Einnahmen, obwohl er Ende April an die EU-Kommission die aktualisierte Zahl von 69 Mrd. Euro gemeldet hat.
- Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Budgetklarheit und Budgettransparenz: Im Budget muss detailliert und klar angegeben sein, wofür das Geld ausgegeben wird. Davon kann im Blümel-Budget keine Rede sein. Ganz im Gegenteil: Finanzminister Blümel verfügt im Rahmen einer Ermächtigung quasi über einen Blankoscheck, bis zu 28 Mrd. Euro quer über das Budget nach Gutdünken zu verteilen. Auch die Corona-Hilfsprogramme finden sich nicht im Budget, obwohl sie in die jeweils richtigen Budgetposten aufgenommen und die Auszahlungsobergrenzen entsprechend erhöht werden müssten.